Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 - Stolpersteine für Freie Schulen

Die Benachteiligung von Schulen in freier Trägerschaft setzt sich fort! Während im aktuellen Gemeinnützigkeitsreformgesetz konfessionelle Privatschulen ohne weitere Voraussetzungen spendenbegünstigt sind, gilt diese Automatik für Freie Schulen nicht. Sie müssen zuerst ihre Gemeinnützigkeit beim Finanzamt bestätigen lassen, um danach überhaupt erst einen Antrag auf Spendenbegünstigung stellen zu können.

 

EFFE Österreich fordert eine Gleichstellung mit den konfessionellen Schulen und somit die automatische Spendenbegünstigung für Freie Schulen im Rahmen des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023.

 

Das Gesetz schließt Freie Schulen, die von gemeinnützigen Trägervereinen geführt werden, und sich in erster Linie über das Schulgeld von engagierten Eltern finanzieren, von der automatischen Spendenbegünstigung aus. 

Die Möglichkeit, steuerlich absetzbare Spenden zu erhalten, würde die prekäre finanzielle Situation der Schulen in freier Trägerschaft nachhaltig entschärfen und es ihnen ermöglichen, ihren wichtigen Beitrag zu einer vielfältigen Bildungslandschaft in Österreich weiterhin zu leisten. 

 

Ziel unseres Bildungssystems muss es sein, dass jedes Kind eine freie Schulwahl hat. In EFFE - Schulen werden zwar soziale Staffelungen angeboten, dennoch müssen die Eltern den Betrieb finanzieren. Freie Schulen erhalten weder die Kosten des pädagogischen Personals ersetzt wie konfessionelle Schulen, noch ausreichend Förderungen. Durch absetzbare Spenden könnten die Budgets der Schulen aufgebessert und die Kosten für die Eltern verringert werden.